RAL-GZ 962-Inhaber erfüllen das Regelwerk der Versorger für Mindestanforderungen an Bauunternehmen im Leitungsbau nach VDE-AR-N 4220, GW 381 und FW 600

….und sind sogar einen Schritt voraus

Dass es sich bei Erd- und Straßenbauarbeiten zu Leitungslegungen um komplexe, anspruchsvolle Baumaßnahmen handelt, wissen nicht nur die geprüften Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau.
Genau das, was am Ende einer Tiefbaumaßnahme sichtbar bleibt – der Oberflächenschluss – hat dabei einen besonders hohen Stellenwert.

Vor diesem Hintergrund haben sich Vertreter der Sparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation 2014 in einem verbändeübergreifenden Projektkreis zusammengefunden, um Mindestanforderungen an Tiefbauunternehmen als technische Regel mit dem Titel „Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen“ festzulegen.

Das Ergebnis ist mehr als ein Konsens, denn es ist gelungen, die Interessen aller beteiligten
Partner, wie den normgebenden Gremien der Versorger FNN, DVGW, AGFW, den Vertretern der Leitungsbaubranche der Deutschen Bauindustrie und des Deutschen Baugewerbes, des Rohrleitungsbauverbandes und der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau, vollumfänglich gerecht zu werden und diese zu bündeln.

Unsere Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 962 „Leitungstiefbau“ bildeten hierbei eine wichtige Grundlage.

Auftraggeber für Leitungstiefbaumaßnahmen können nun nach einheitlichen Kriterien Unternehmen in den Bereichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit bewerten.

Die technischen Regeln sind textgleich in Herbst 2015 erschienen:
beim FNN als Anwendungsregel VDE-AR-N 4220
beim DVGW als Arbeitsblatt GW 381 und
beim AGFW als Arbeitsblatt FW 600.

Mindestanforderungen im Sinne des Arbeitsblattes bedeuten: (nur stichpunktartig anhand einiger Beispiele)

  • Anforderungen an das Fach- und Führungspersonal, nach Ausbildungsstand und Erfahrung (geschultes und unterwiesenes, unternehmenseigenes) z. B. an Bauleiter, Vorarbeiter, Fachkräfte
    • auch über Vertragspartner oder Nachunternehmer erfüllbar
  • Ausstattung mit fachspezifischen Gerätschaften, z. B.
    • Betriebshof, Fuhrpark und Arbeitsschutz
    • Verkehrssicherungsausstattung
    • Einfache Vermessungsgeräte, Aufbruchgeräte und Mobilbagger
    • Geräte zum Leerrohreinbau, Grabenverbau, Verdichtungsgeräte
    • Geräte zur Wiederherstellung von Asphalt-, Beton sowie Pflaster- und Plattenbelägen
    • Geräte zum Fräsen, Pflügen und zum grabenlosen Leitungsbau
    • Geräte zur Eigenüberwachung
  • Referenzen von AG
  • optionale auftragsspezifische Kriterien, die AG festlegen kann

Mit der Erfüllung von Mindestanforderungen weist der Unternehmer nach, dass er mit seiner Organisationsstruktur unter Einhaltung und Anwendung der erklärten Voraussetzungen in der
Lage ist, die Leistung kapazitiv und qualitätsgerecht ausführen zu können. Ob das Unternehmen die Leistung den Qualitätsanforderungen entsprechend ausführt, ist damit nicht bewertbar. Dies kann ausschließlich nur mit dem RAL-GZ 962 erfolgen, das die fachgerechte Ausführung der Leistung, die innerhalb eines unabhängigen und regelmäßigen Prüfverfahrens nachgewiesen werden muss, bescheinigt.

Alle Gütezeicheninhaber haben somit bereits nachgewiesen, dass sie die Mindestanforderungen der technischen Regeln nach VDE-AR-N 4220, GW 381 und FW 600 bereits erfüllen, da diese Bestandteile des RAL-Prüfverfahrens sind.
Und mehr sogar: sie sind in der Bewertung bei den Auftraggebern höher einzustufen, da die Unternehmen zusätzlich nachgewiesen haben, dass sie diese technischen Regeln bei der Leistungserbringung auch umsetzen und anwenden.

Textlich wird in den technischen Regeln formuliert: „Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann (...) z. B. mithilfe einer Präqualifikation durch den AG, durch eine Gütegemeinschaft oder unabhängige Drittzertifizierung nachgewiesen werden.“ Mit der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau steht den Auftraggebern bereits eine bewährte und funktionierende Organisationsstruktur zur Verfügung.

Die meisten Aspekte des Leitungstiefbaus vom Straßenaufbruch über die Grabenerstellung und -verfüllung bis zur Wiederherstellung der Straßenoberfläche und der begleitenden Verkehrssicherung, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften, stimmen in den verschiedenen Sparten überein. Im RAL-GZ 962/1 sind formale, personelle und sachliche Anforderungen definiert. Bereits vorhandene technische Regeln bilden ebenfalls die Grundlage für die Prüfung. Diese Aspekte sowie optionale Kriterien an Bauunternehmen wurden von allen Beteiligten des Projektkreises für die Mindestanforderungen als grundlegend erkannt und übernommen.
Ziel ist es, nur Firmen für die Ausführung der Arbeiten zuzulassen und zu beauftragen, die sowohl die allgemeinen und personellen Voraussetzungen als auch die erforderliche Ausstattung für eine ordnungsgemäße und qualifizierte Durchführung der Arbeiten nachweisen. Für eine technisch sichere und wirtschaftliche Ausführung sind qualifizierte Firmen unerlässlich.

Die Anwendungsregel beschreibt die gestellten Mindestanforderungen an Unternehmen aus dem Leitungstiefbau und ist in 17 Kategorien aufgeteilt. So z. B. Arbeits- und Versicherungsschutz, Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, Mindestausbildungsgrad der Mitarbeiter, Geräteausstattung u. a.. Sie wird durch die spezielle Anwendungsregel „Mindestanforderungen an Unternehmen in der Kabellegung“ (VDE-AR-N 4221), die nur für den Strombereich gilt und voraussichtlich ebenfalls 2015 in Kraft tritt, ergänzt werden. Auch diese Mindestanforderungen sind mit den Anforderungen der Prüfbestimmungen für das RAL-GZ 962/2 identisch. Die Anwendungsregeln wirken sich somit indirekt auf die Qualität im Netzbetrieb aus, da fachkundig ausgeführte Tiefbauarbeiten zur Zuverlässigkeit des Versorgernetzes beitragen.

Die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau setzt sich seit ihrer Gründung konsequent für qualitäts- und fachgerechte Ausführung von Arbeiten im Leitungstiefbau ein. Damit kann sie den deutschen Versorgungsunternehmen einen Pool von Fachfirmen im Leitungstiefbau offerieren, die für sach- und fachgerechten Leitungstiefbau einschließlich Kabellegung stehen.
Das RAL-Gütezeichen 962 ist ein Garant für Sachkunde und Ausführungsqualität.

Die Spezifizierung des RAL-GZ 962 im Jahr 2014 in den allgemeinen Leitungstiefbau (962/1) und in den Leitungstiefbau einschließlich Kabellegung (962/2) war der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau hat hierbei Weitsicht bewiesen und strategisch vorausgeschaut, denn die Prüfbestimmungen des RAL-GZ 962 bilden jetzt die Basis der neuen Regelwerke.

Die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau konnte 2015 erstmals Tiefbauunternehmen nach bestandener Erst-Prüfung nach RAL-GZ 962/1 – Leitungstiefbau – die Urkunde verleihen.
Diese Firmen haben nachgewiesen, dass sie die Mindestanforderungen erfüllen und die Qualitätskriterien bei der Erbringung der Leistung im Leitungstiefbau einhalten.