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GÜTEGEMEINSCHAFT
LEITUNGSTIEFBAU e.V
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Im Sommer 2026 tritt die neue Ausbildungsordnung in Kraft, die die Verordnung aus 1999 ersetzt und 19 Bauberufe neu strukturiert, darunter alle für den Leitungsbau relevanten Ausbildungsberufe.
So gelten dann ab August 2026 die neuen Ausbildungsbezeichnungen:
Die zweijährige Ausbildung Tiefbaufacharbeiter/-in wird es geben u. a. mit den Schwerpunkten Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik
und Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik
Die neuen Bezeichnungen bieten zum einen
Neue Prüfungsstruktur
In den dreijährigen Ausbildungsberufen wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt:
Für Betriebe bedeutet das: Die Ausbildung muss künftig bereits in der ersten Hälfte stärker prüfungsorientiert ausgerichtet werden, damit Auszubildende frühzeitig auf Teil 1 vorbereitet sind.
Mit der Umbenennung werden auch die Ausbildungsinhalte aktualisiert.
So z. B.
Die Lernortkooperation zwischen dem Betrieb, den überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ) und den Berufsschulen gewinnt damit weiter an Bedeutung.
Was ist jetzt in den Unternehmen zu tun?
Weitere Informationen beim Bundesinstitut für Berufsbildung: https://www.bibb.de/de/182919.php