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GÜTEGEMEINSCHAFT
LEITUNGSTIEFBAU e.V
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Sowohl die TL Asphalt-StB 25 als auch die ZTV Asphalt-StB Teil 1 und 2 bilden den technischen und vertraglichen Rahmen im Asphaltbau. Mit beiden Normen wird der Weg hin zu temperaturabgesenkten Bauweisen definiert und verbindlich vorgegeben, Arbeitsschutzanforderungen und technische Regeln werden aufeinander abgestimmt. Diese treten voraussichtlich ab dem 1. April 2026 in Kraft.
Warum wird die Temperaturabsenkung Pflicht? Treiber ist der Arbeitsschutz!
Grundlage der Änderung der aktuellen Regelwerke ist der neue Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat einen Grenzwert von 1,5 mg/m³ empfohlen, der in die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ übernommen wurde.
In vielen klassischen Heißasphalt-Bauweisen lässt sich dieser Wert mit heutigen Einbautemperaturen nicht sicher einhalten. Eine Branchenlösung von DGUV, BG Bau und weiteren Partnern sieht daher vor, die Exposition durch technische, organisatorische oder sogar persönliche Maßnahmen zu reduzieren. Eine zentrale Stellschraube ist die Absenkung der Herstell- und Einbautemperaturen.
Neu sind:
Die zeitliche Schiene der Einführung ist jedoch eng:
Öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen und Mischgutwerke sind gut beraten, das Jahr 2026 intensiv zu nutzen, um an der internen Umsetzung zu arbeiten:
Stichtag ist der 01.01.2027!
Bis dahin müssen nicht nur die Regelwerke eingeführt, sondern auch in der Praxis „angekommen“ sein und muss Walzasphalt aus Arbeitsschutzgründen temperaturabgesenkt eingebaut werden.
Temperaturabgesenkter Asphalt ist nicht mehr nur eine optionale Innovationsbauweise, sondern Voraussetzung, um Arbeitsschutzrecht und Straßenbaupraxis in Einklang zu bringen.