Die Gütezeichen
Leitungstiefbau (RAL-GZ 962/1) und Kabelleitungstiefbau (RAL-GZ 962/2)

Die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau fördert die einheitliche und überprüfbare Qualität aller im Leitungstiefbau und Kabelleitungstiefbau anfallenden Arbeiten. Dazu hat sie Güte- und Prüfbestimmungen erarbeitet, die das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) mit dem Gütezeichen RAL-GZ 962/1 und 962/2 bestätigt hat.
Mitgliedern, die ihre Leistungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen ausführen, verleiht die Gütegemeinschaft die RAL-Gütezeichen Leitungstiefbau und Kabelleitungstiefbau.
Diese Betriebe haben sich einer strengen Erstprüfung unterzogen und unterliegen ständigen Eigen- und Fremdüberwachungen. Der Güteausschuss legt die Verfahrensweise fest und kontrolliert die Ergebnisse.
Die Güte- und Prüfbestimmungen werden ständig entsprechend dem technischen Fortschritt ergänzt und weiterentwickelt.

 

Akkreditierungsurkunde vom RAL

Der Geschäftsstelle liegen die Akkreditierungsurkunden vom RAL in englischer und französischer Fassung im Original vor. Wir müssen Sie jedoch darauf hinweisen, dass diese Urkunden nur in der vom RAL herausgegebenen sprachlichen Version benutzt werden und Übersetzungen in weitere Sprachen nicht erfolgen dürfen.
Sollten Sie Originale für fremdsprachige Auftraggeber benötigen, informieren Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle!

 

Informationen
zum RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Wenn Sie allgemeine Information zum RAL suchen, sind diese Informationen evtl. interessant für Sie:

  • Das System der RAL-Gütesicherung - Unsere Werte und Grundlagen (pdf)
  • Die RAL-Historie - ein Werdegang (pdf)
  • Öffentliche Auftragsvergabe und RAL Gütesicherung - Ausschreibungen rationalisieren und sicher gestalten
    Unter diesem Link
    http://www.ral-guetezeichen.de/broschuere-ausschreibungen.html
    erhalten Sie Einsicht in eine Broschüre die beschreibt, wie Auftraggeber mit Hilfe der RAL Gütesicherungen ihre öffentlichen Ausschreibungen vereinfachen können und nennt die Gründe, warum dieses Verfahren im Einklang mit dem Vergaberecht steht.