Neu: Ersatzbaustoffverordnung Seit 15 Jahren diskutiert, seit langem erwartet, nun tritt sie am 01.08.2023 in Kraft: die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz „Ersatzbaustoffverordnung (EBV)“. Die EBV regelt erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Referent: Prof. Dr. Frank Bär